Über den Ärztlichen Kreisverband Bamberg

Der Arzt gehört zu der Gruppe der sogenannten „freien Berufe“. Hierzu zählen z.B. auch Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten und andere. Im Unterschied zu Arbeitnehmern oder Beamten ist der Angehörige eines freien Berufes bei seiner beruflichen Tätigkeit nicht weisungsgebunden, sondern nur seinem Gewissen und seiner Berufsordnung verpflichtet. Diese Berufsordnung wird von den berufsständischen Institutionen der freien Berufe – den Kammern – selbst erstellt und dann vom Bundesland als Gesetz erlassen.

Bei den Ärzten ist die ärztliche Tätigkeit im so genannten "Heilberufekammergesetz" geregelt. Den Kammern obliegt auch die Berufsaufsicht über die Tätigkeit ihrer Mitglieder sowie, im Sinne einer Berufsgerichtsbarkeit, die Ahndung von Verstößen gegen die Berufsordnung. Die berufsständische Vertretung der Ärzte ist in Bayern regional dreigeteilt: in die Bayerische Landesärztekammer in München, den Bezirksverbänden (z.B. Ärztlicher Bezirksverband Oberfranken in Bayreuth) und den Ärztlichen Kreisverbänden. In Oberfranken stimmen die Kreisverbände mit den bestehenden Landkreisen und den dazu gehörigen kreisfreien Städten überein.

Im Bayerischen Heilberufekammergesetz in seiner Fassung vom Mai 2008 ist im Artikel 2 noch einmal genau konkretisiert, welche Aufgaben die Kammer hat, dort steht: „Die Berufsvertretung hat die Aufgabe, im Rahmen der Gesetze, die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen, die ärztliche Fortbildung zu fördern, soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Die Berufsvertretung ist berechtigt ... Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten; sie ist verpflichtet diesen Behörden ... Gutachten zu erstatten oder Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu benennen. Die Behörden sollen die Berufsvertretung vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen hören und auf Anfragen der Berufsvertretung Auskunft erteilen...Die Berufsvertretung ist berechtigt, den Gerichten auf Verlangen Gutachten zu erstatten oder Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu benennen“.

Im Artikel 3 werden die Kreisverbände behandelt, dort steht: „...Die Ärztlichen Kreisverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Sie führen ein Dienstsiegel. ... Mitglieder der Ärztlichen Kreisverbände sind alle zur Berufsausübung berechtigten Ärzte ...

Die Mitgliedschaft wird bei dem Ärztlichen Kreisverband begründet, in dessen Bereich der Betreffende sich niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt ein Arzt keine ärztliche Tätigkeit aus, so bestimmt sich die Mitgliedschaft nach seiner Hauptwohnung ... Die Mitgliedschaft ruht bei Ruhen der Approbation ... und bei Anordnung des Verbotes, den ärztlichen Beruf auszuüben.

Die berufsständische Vertretung ist keine Erfindung der demokratischen Nachkriegszeit, sondern hat eine lange Tradition. Der Ärztliche Kreisverband Bamberg etwa wurde am 18.10.1871 gegründet, damals noch unter dem Namen „Ärztlicher Bezirksverein Bamberg“. In den 50-er Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte dann die Umbenennung in „Ärztlicher Kreisverband Bamberg“. Gegenwärtig sind etwas über 1.400 Ärzte:innen Mitglied des örtlichen Kreisverbandes. Die Vorstandschaft, die auf 5 Jahre gewählt wird, besteht aus 14 ordentlichen Mitgliedern und 2 kooptierten Mitgliedern ohne Stimmrecht.

Verstand sich der Kreisverband in den letzten Jahrzehnten in seiner Rolle als Körperschaft des öffentlichen Rechtes mehr als eine Art Behörde, die mit teilweise sehr bürokratischen die Ärzteschaft „überwachte“, so hat sich das Selbstverständnis in den letzten 20 Jahren grundsätzlich gewandelt: Der Ärztliche Kreisverband sieht sich als Dienstleister für Patienten, Mitarbeitern in den Praxen und natürlich auch für die Ärzteschaft. In diesem Sinne ist das Büro, das der Kreisverband am Schillerplatz 4 unterhält, ein Dienstleistungszentrum, das unter der Leitung der Geschäftsführerin Frau Ursula Behrendt steht.


Ärztlicher Kreisverband Bamberg
Schillerplatz 4
96047 Bamberg

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