Mitgliederbeitrag

Der Ärztliche Kreisverband erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge.

Die Höhe des Beitrags wird in einer Beitragsordnung festgesetzt, die durch Abstimmung in der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt wird. Mit Beschluss vom 15.03.2015 wird seit dem 01.01.2016 der Mitgliederbeitrag für den Ärztlichen Kreisverband Bamberg durch die BLÄK eingezogen.

Stichtag für die Beitragserhebung ist der 01.02. des Jahres, Sie zahlen für das gesamte Kalenderjahr Ihren Beitrag, unabhängig von Änderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben.

Informationen zum Ablauf der Beitragsveranlagung:

Im „Meine BLÄK-Portal“ auf der Homepage der BLÄK finden Sie die „Beitragsveranlagung“.
Hier können Sie Unterlagen einreichen, Fristverlängerungen erfassen und den weiteren Fortgang Ihrer Beitragsveranlagung verfolgen. https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm

Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie Ihre jährliche Veranlagung zum Mitgliederbeitrag abläuft:

Einstufungsunterlagen
Sie erhalten zu Beginn des Beitragsjahres Ihre Einstufungs-unterlagen (Veranlagungsschreiben, blauer Nachweisbogen, Beitragsordnung).

Ausfüllen
Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Nachweis-bogen zusammen mit den geforderten Nachweisen im Beitrags-portal unter „Meine BLÄK-Portal“ hochladen, z.B. als Scan oder Foto mit dem Smartphone. Ein Postversand ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.

Fristverlängerung
Sollten Sie eine Fristverlängerung für die Abgabe der Nachweise benötigen, können Sie diese ebenfalls über das Portal unter dem Punkt „Fristverlängerungen“ erfassen. Da die Fristverlängerung nur für einen vorgegebenen Zeitraum beantragt werden kann, müssten Sie sich ggf. mit der Beitragsabteilung in Verbindung setzen. Natürlich ist es auch weiterhin möglich, die Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an die BLÄK zu senden.
Muster für einzureichende Unterlagen: Steuerbescheidseite(n), Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstabrechnung.

Prüfung
Die BLÄK prüft Ihre Unterlagen und berechnet den Beitrag gemäß der aktuellen Beitragsordnung des ÄKV Bamberg

Beitragsbescheid
Sie erhalten Ihren Beitragsbescheid von der BLÄK. Diesem können Sie den Betrag, die Kontoverbindung, die Zahlungsfrist und den Rechtsbehelf entnehmen. Sollten Sie - auch nach der obligatorischen Erinnerung - keine Nachweise senden, wird der Höchstbeitrag festgesetzt.

Zahlung
Mit Ihrer Zahlung des Kammerbeitrags innerhalb eines Monats ist Ihre Beitragsangelegenheit für das Beitragsjahr erledigt. Danach wird der Beitrag angemahnt und schließlich durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben.
Bitte bedenken Sie die dabei entstehenden Unkosten!

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner für eine Fristverlängerung zum Einreichen von Nachweisen für den Beitrag zur BLÄK und zum Ärztlichen Kreisverband Beitragswesen:

Telefon: 089 / 4147-113
Fax: 089 / 4147-782
E-Mail: beitrag@remove-this.blaek.de

 

Ihr Ansprechpartner für den Beitrag für die BLÄK und für den Ärztlichen Kreisverband Beitragswesen:

Telefon: 089 / 4147-111
Fax: 089 / 4147-782
E-Mail: beitrag@remove-this.blaek.de

 

Beitragsordnung des Ärztlichen Kreisverbandes Bamberg als pdf-Datei zum downloaden


Ärztlicher Kreisverband Bamberg
Schillerplatz 4
96047 Bamberg

Telefon: +49 (0)951 / 24 47 8
Telefax: +49 (0)951 - 20 18 19
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