Häufig gestellte Fragen

Anfordern von Patientendaten

In der Berufsordnung ist gefordert, dass der Arzt, an den ein Patient zu Diagnostik/Therapie überwiesen wird, dem Über-(oder auch Ein-)weiser einen Bericht zukommen lässt. Das Datenschutzrecht schließt jedoch solche Automatismen ausdrücklich aus. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Der Patient muss grundsätzlich der Weitergabe seiner Daten zustimmen. Aus diesem Grunde bestehen Kliniken und Praxen auf die schriftliche Anforderung von Patientendaten. Sie finden eine entsprechende pdf-Vorlage direkt hier zum Download (Anforderung an Klinik) bzw. hier (Anforderung an Facharztpraxis).


Verhalten bei einer Praxisdurchsuchung

Wie sollte man sich im Fall der Durchsuchung der Arztpraxis oder Zahnarztpraxis verhalten?

Im Fall der Durchsuchung der Arztpraxis durch Ermittlungsbeamte der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gibt es wichtige Verhaltensregeln, die von Ärzten und ihren Mitarbeitern unbedingt beachtet werden sollten. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie in dieser pdf-Datei zusammengefasst: Verhalten bei Durchsuchung der Arztpraxis


Ärztliche Fortbildung

Wo erhalte ich neue Barcode-Etiketten?

Barcode-Etiket­ten bzw. Ihren Fort­­bil­­dungs­­aus­weis erhal­ten Sie über die:

Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer
Mühl­­baur­­straße 16
81677 München
Tele­­fon: 089 4147–124
Tele­fax: 089 4147–705
E-Mail: fobi­­zer­t@blaek.de

oder

im geschütz­ten Mitglie­­der­­be­reich Meine-BLÄK-Portal unter der Rubrik Fort­­bil­­dung – Etiket­ten / Ausweis

Die bestell­ten Barcode-Etiket­ten und der Fort­­bil­­dungs­­aus­weis werden wöchent­­lich am Donner­s­­tag per Post an Ihre Privat­­adresse, welche in unse­­rer Daten­­bank hinter­legt ist, versandt.

 

Wo kann ich meinen Fortbildungspunkte-Kontoauszug einsehen?

Sie können Ihr elek­tro­­ni­­sches Fort­­bil­­dungs­­­konto online auf der Home­page der BLAEK im Meine-BLÄK-Portal einse­hen.

Um online zum Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­konto zu gelan­­gen, müssen Sie sich zunächst regis­trie­ren lassen. Im Anschluss benö­ti­­gen Sie für einen unein­­ge­schränk­ten Zugang ins Meine-BLÄK-Portal noch einen einma­­lig einzu­­ge­­ben­­den Frei­­schal­t­­code. Diesen erhal­ten Sie nach erfol­g­rei­chem Regis­trie­ren aus Sicher­heits­­­grün­­den wenige Tage später mit der Post an Ihre bei der BLÄK hinter­leg­ten Privat­an­­schrift.

Nach­­dem Sie erfol­g­reich den Frei­­schal­t­­code einge­­ge­­ben haben, besit­­zen Sie nun einen unein­­ge­schränk­ten Zugang für alle Funk­tio­­nen im Meine-BLÄK-Portal.

Wohin sende ich die Kopien meiner Teilnahmebescheinigungen?

Im Inter­esse einer zügi­­gen und komfor­ta­blen Bear­­bei­tung haben wir für Sie eine prak­ti­­ka­­ble Lösung gefun­­den, um die große Menge an Papier-"Altlas­ten" von Fort­­bil­­dungs­­­be­­schei­­ni­­gun­­gen auf Ihrem Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­konto zu aktua­­li­­sie­ren. Teil­­nahme-Beschei­­ni­­gun­­gen (TNB), die nicht vom Veran­­stal­ter über den Elek­tro­­ni­­schen Infor­­ma­ti­­ons­­ver­­tei­­ler (EIV) gemel­­det bzw. vor Einfüh­rung des EIV ausge­­stellt wurden, können durch eine tech­­ni­­sche Opti­­mie­rung auch elek­tro­­nisch und daten­­schutz­recht­­lich einwan­d­­frei erfasst werden. Hierzu senden Sie bitte Ihre Teil­­nahme-Beschei­­ni­­gun­­gen in Kopie (diese werden ansch­lie­­ßend vernich­tet) mit Ihrem Deck­­blatt nach Mann­heim.

Wie kann ich gegenüber der KVB den "Pflicht-Nachweis" erbringen?

Wenden Sie sich an die BLÄK: www.blaek.de


Ärztlicher Kreisverband Bamberg
Schillerplatz 4
96047 Bamberg

Telefon: +49 (0)951 / 24 47 8
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