Änderungstarifvertrag zur Urlaubsregelung
Seit 1. Januar gilt für Medizinische Fachangestellte (MFA) eine neue Urlaubsregelung. Die Tarifparteienhaben sich auf eine Änderung zum Manteltarifvertrag verständigt. Danach stehen MFA künftig 28 Urlaubstage und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Urlaubstage zu. MFA im Alter unter 30 Jahre haben somit zwei Tage mehr Urlaub im Jahr. Bei den 30- bis 40-Jährigen ändert sich nichts, und statt wie bisher ab 40 erhalten MFA künftig erst ab 55 Jahren 30 Tage Urlaub.MFA, die vor Inkrafttreten des Änderungstarifvertrags 40 Jahre alt geworden sind, behalten im Sinne des Bestandsschutzes den Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Die Änderung war notwendig geworden, weil das Bundesarbeitsgericht am 20. März 2012 (9 AZR529/10) eine Staffelung von Urlaubstagen „aus Altersgründen“ bereits ab dem 30. oder 40. Lebensjahr als „unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung“ untersagt hatte. Der Manteltarifvertrag wurde deshalb in diesem Punkt angepasst. Die Laufzeit des gesamten Manteltarifvertrages wurde bis zum 31. März 2016 verlängert.
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